Vorweggenommene Erbfolge - Erbe zu Lebzeiten vererben! - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

Direkt zum Seiteninhalt

Vorweggenommene Erbfolge - Erbe zu Lebzeiten vererben!

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > vorweggenommene Erbfolge
Vorweggenommene Erbfolge, warum?
Vorweggenommene Erbfolge - leider ein vernachlässigtes Thema: Ihr Testament ist unter Dach und Fach. Sie fühlen sich erleichtert. Endlich haben Sie diese unangenehme Sache vom Halse und haben noch dazu Ihre Angehörigen für den Fall Ihres Todes abgesichert. 
Geht das Vermögen jedoch erst beim Tod auf die Erben über, kann dies Nachteile haben:
  • Sie können nicht sicher sein, dass Ihre Angehörigen Ihr Vermögen auch tatsächlich erhalten.
  • Vielleicht ist das Testament unwirksam oder wird angefochten.
  • Vielleicht verbrauchen die Erben Ihr Vermögen bei kostspieligen Erbstreitigkeiten.
  • Vielleicht pfändet der Staat oder ein Gläubiger das Vermögen vom bedürftig gewordenen oder verschuldeten Angehörigen.
  • Schließlich verdient der Fiskus zu Lasten Ihrer Erben: Denn je mehr der Erbe auf einmal erhält, desto mehr Erbschaftssteuermuss er zahlen.

Anderseite kann die vorweggenommene Erbfolge Vorteile bieten:
  • Schenken Sie jetzt, so haben Sie im Blick, was damit geschieht.
  • Der Beschenkte finanziert vielleicht seine Existenzgründung oder legt es auf andere Weise gewinnbringend an.
  • Auch steuerlich kann schenken sinnvoll sein, denn die Beschkenten können den Erbschaftssteuerfreibetrag alle 10 Jahre erneut ausschöpfen, ohne Schenkungssteuer zu zahlen.

Wenn Sie Grundstücke, Kapitalvermögen oder Unternehmensteile an Ihre künftigen Erben verschenken, können Sie als Gegenleistung einen Nießbrauch an einem Grundstück, an einem Unternehmensteil vorbehalten. Sie können den Beschenkten verpflichten, Sie im Alter zu pflegen oder an Sie eine Rente zu zahlen.
Immobilien in Bonn sind heiß begehrt, vor allem auch bei den künftigen Erben. Hier bietet sich an, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen. So kann es sich anbieten, die Ehefrau oder den Bonner Abkömmling bereits jetzt das Haus zu übertragen.
Die "weichenden" Erben, häufig Geschwister, können dann "abgefunden" werden.
Die Vorwegerbfolge bietet sich auch an, mögliche Probleme des Pflichtteils zu umgehen. Mit der Schenkung kann nämlich gleichzeitig ein entsprechender Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen werden oder zumindest eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil angeordnet werden. Auch kann durch Schenkungen der Pflichtteilsergänzungsanspruch entfallen oder gemindert werden.
Mit einer gut durchdachten vorweggenommenen Erbfolge können Sie Gutes für sich und Ihre Angehörigen tun; der Fiskus geht dann leer aus.
Zurück zum Seiteninhalt