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Bankguthaben

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod > Versicherungen
Bankvollmacht, Begünstigte, Pflichtteilsergänzung
Will der Inhaber von Bankguthaben oder -depots die Abwicklung des Nachlasses dadurch erleichtern, dass im Erbfall nur eine Person über die Forderungen gegen das Kreditinstitut verfügen kann, genügt es, ihr eine Bankenvollmacht über den Tod hinaus zu erteilen; die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge wird dadurch nicht berührt.

Hat der Erblasser mit der Bank einen Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall zum Vorteil der dritten Person abgeschlossen, erwirbt der Begünstigte die Bankguthaben außerhalb der Erbfolge unmittelbar aufgrund dieses Vertrags. Dann fällt das Bankguthaben also nicht in den "Nachlass".

Pflichtteilsberechtigte können aber mit Ihrem Pflichtteilsergänzungsanspruch hieran partizipieren.
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