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Nachlassinsolvenz

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Nachlassverfahren
Nachlassinsolvenz: Haftung mit Privatvermögen entgehe
Der Erbe haftet grundsätzlich für die Schulden des Erblassers, sowie die Erbfallschulden - sogar mit seinem Privatvermögen!

Die Haftung mit seinem Privatvermögen kann der Erbe mit der Beantragung einer Nachlassinsolvenz verhindern. Auch die Nachlassverwaltung dient dazu die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.

Gläubiger des Erblassers bzw. des Nachlasses können dann nur auf den Nachlass zugreifen.

Das Nachlassinsolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Viele Anträge werden als unzulässig zurückgewisen, weil die Grundanforderungen des Antrags auf Eröffnung des Nachlassverfahrens nicht beherzigt werden.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang ist Ihnen bei der Beantragung der Nachlassinsolvenz behilflich - sofern für Sie das Nachlassinsolvenzverfahren vorteilhaft ist.
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