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Vermächtnisnehmer-Erbe

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod
Vermächtnis und Erben
Vermächtnisse sind neben der Einsetzung als Erbe, das Element der Testamentsgestaltung. Vermächtnisse können für vielfältige Bedrüfnisse zugeschnitten werden.
Mit einem Vermächtnis wird dem Bedachten etwas zugwendet.
Im Todesfall erwirbt dann der Vermächtnisnehmer einen Anspruch auf den vermachten Gegenstand. Gegenstand des Vermächtnises kann etwa ein Haus, Geld, Wertgegenstände oder auch ein Nießbrauch sein.
Meist wird der Erbe mit dem Vermächtnis beschwert, hat als den Anspruch zu erfüllen.

Zwischen Erben und Vermächtnisnehmer entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis und dies führt gelegentlich zu Reiberein.

Miterben haften meist als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Vermächtnises. Unter sich tragen die Miterben dannn die Vermächtnislast entsprechenden den Erbteilen.

Auch ein Vermächtnisnehmer kann ggf. seinen Pflichtteil bzw. seinen Zusatzpfichtteil verlangen.

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte vom Erben den Pflichtteil, kann der Erbe das Vermächtnis im Verhältnis des Wertes des Vermächtnises zum Wert des Nachlasse bzw. Erbteils kürzen.
Auch insoweit können sich Spannungen zwischen dem Erben und dem Vermächtnisnehmer ergeben.

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