Testament errichten
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Testament verfassen - woran zu denken ist
Sie wollen ein Testament errichten? Ja, herzlichen Glückwunsch!
Ein Testament errichten - worauf geachtet werden sollte:Ein Testament ist fast immer sinnvoll:
- zur Sicherung der Versorgung von Angehörigen
- zur Vermeidung von Erbstreit
- um Erbschaftssteuer zu sparen
- Regelungen der Erbfolge, wie Erbeinsetzung, Enterbung, die Anordnung der Vor- und Nacherbfolge und die Ersatzerbfolge
- Regelungen von Einzelzuwendungen, wie Vermächtnisse, Auflagen und Vorausvermächtnisse
- Regelungen der Auseinandersetzung unter mehreren Erben, wie Teilungsanordnungen Ausschließung der Auseinandersetzung, Ausgleichspflichten
- Regelungen des Pflichtteils, wie Entziehung, Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, Anrechnung von Vorabschenkungen auf den Pflichtteil
- Aufhebung früherer Verfügungen von Todes
- Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament
- Aufhebung des Erbvertrags durch einen neuen Erbvertrag
- Rücktritt vom Erbvertrag
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde ist Ihnen gerne bei der Errichtung eines fachmännischen Testaments behilflich.
Testamentserrichtung - woran noch zu denken ist!
Bei der Testamentserrichtung sollte man noch denken an:
- Regelungen der Zuständigkeiten eines Dritten
- Testamentsvollstreckung und Person des Testamentsvollstreckers
- Anordnung, dass die Auseinandersetzung unter den Miterben nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll.
- Benennung eines Dritten, der den Vermächtnisnehmer bestimmt
- Benennung eines Dritten, der den Vermächtnisgegenstand bestimmt
- Anordnung eines Schiedsgerichts
- Bestimmung der Rechtsordnung - Wahl deutschen oder ausländischen Rechts
- Steuerliche Regelungen
Regelungen mit familienrechtlichem Inhalt
- Eheliches Güterrecht
- Ausschluss oder Beschränkung der Vermögenssorge durch die Eltern oder einen Elternteil im Hinblick auf das Vermögen, das das Kind von Todes wegen erwirbt
- Benennung eines Vormunds für das minderjährige Kind
- Ausschluss einer Person von der Vormundschaft
- Anordnungen über die Führung der Vormundschaft
- Verwaltungsanordnung für den Vormund
- Besonderheiten bei Auslandsbezug
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