Gesetzliche Erbfolge - Errichten Sie ein Testament! - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

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Gesetzliche Erbfolge - Errichten Sie ein Testament!

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Gesetzliche Erbfolge
Ist kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden, richtet sich die Erbfolge bei deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Recht (BGB), man spricht auch von der gesetzlichen Erbfolge.
Das ganze Vermögen des Erblassers geht als Ganzes auf den oder die Erben über.
Erben mehrere, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes. Sie endet erst mit der Auseinandersetzung über den gesamten Nachlass oder durch Vereinigung aller Erbteile in der Hand eines Miterben.
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft (keine Bruchteilsgemeinschaft!). Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Und damit ist bereits die Grundlage für Erbstreitigkeiten gelegt. 


Aber wer bekommt nun was? Häufig stehen viele Erbprätendenten Schlange. Das Gesetz schafft Ordnung. Begünstigt sind die Ehegatten und eingetragene Lebenspartner und dann die sonstige Verwandtschaft. Im Grundsatz gilt: man erbt umso mehr, je näher man mit dem Erblasser verwandt ist. Man spricht auch vom Verwandtenerbrecht. Dabei kommen die näheren Verwandten, insbesondere die Abkömmling zum Zuge; die entfernteren Verwandten erhalten nichts, wenn ein näherer Verwandte zur Verfügung steht.

Beim Erbrecht den Ehegatten kommte es auf den ehelichen Güterstand an und das Vorhanden sein von Abkömmlingen bzw. Verwandten des verstorbenen Ehegatten.

Weitere Hinweis zur gesetzlichen Erbfolge
Sollten ein Erbschein beantragt werden.
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