Vorsorgestudie 2015 in Bornheim von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. W. Buerstedde - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

Direkt zum Seiteninhalt

Vorsorgestudie 2015 in Bornheim von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Dr. W. Buerstedde

Service
Vorsorgestudie 2015 - Ergebnisse
Wichtige Ergebnisse der Vorsorgestudie 2015 der Rechtsanwaltkanzlei Dr. W. Buerstedde werden hier in Kürz vorgestellt.

Am Sonntag 14. Juni 2015 füllten am Stand der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Buerstedde beim Gewerbefest Bornehim 49 über 50 Jährige einen Fragebögen zur Vorsorge aus. Für die Studie haben die Teilnehmer kein Entlohnung erhalten; Einige wurden mit einem (leeren) Vorsorgeordner oder einem Buch über Vorsorge belohnt, ohne dass dieses Dankeschön den Teilnehmer zuvor kommunziert wurde.

Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern oder engen Freunde hätten noch nicht „vorgesorgt“, würden Sie diese zur Vorsorge motivieren? Bei dieser Frage antworteten von den 37 fast alle (33) mit ja. Auf die Frage, wie Sie diese machen würden, antworten 21 mit einem persönlichen Treffen und 4 bei einem besonderen Anlass (Geburtstag, Weihnachten). Das persönliche Treffen domminiert damit ganz klar, gegenüber E-Mail/Brief und Telefon.

Ein erfreuliches Ergebnis: Auf die Frage (Nr. 14), wie der/die Befragte reagieren würde, wenn ein Kind oder naher Angehöriger Sie zur Vorsorge „anstiftet“, antworteten fast alle, dass sie erfreut reagieren würden.
Auch dieses Ergebnis macht Mut, denn so kann man den Kindern bzw. nahen Angehörigen raten, das Thema der Vorsorge bei den Eltern anzusprechen.

Vorsorgestudie 2015 - Rechtsanwalt Dr. Buerstedde beim Gewerbefest Bornheim
Zurück zum Seiteninhalt