Vollmacht - Vorsorgeverfügungen - dr-erbrecht: Erbrecht-Anwalt in Bonn, Bormheim bei Alfter

Direkt zum Seiteninhalt

Vollmacht - Vorsorgeverfügungen

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod
Zentral für die eigene Vorsorge ist eine sogenannte Vorsorgevollmacht.
Hierbei wird ein Dritter, zum Beispiel der Ehegatte, Kinder oder ein Freund bevollmächtigt für einen zu handeln, wenn man selbst nicht mehr handeln kann oder will.
Die Vorsorgevollmacht sollte die vermögensrechtlichen Angelegenheiten erfassen und auch die gesundheitlichen Angelegenheiten.
Die Vollmacht – auch Generalvollmacht – kann kombiniert werden mit einer Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Zu erwägen ist, ob man die zugrundeliegende Geschäftsführung regelt, etwa in Hinblick auf Entgelt oder Auskunfts- und Rechenschaftspflichten.
Bei der Vorsorgevollmacht gibt es einiges zu bedenken!
Wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder Alter(Vorsorgefall) nicht mehr in der Lage sind, Ihre finanziellen Angelegenheiten zur regeln, können Sie jemanden mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen, der sich dann um diese Aufgaben kümmert.
Für eine auf Sie zugeschnittene Vollmacht in Vermögensangelegenheiten sollten Sie folgende Fragen beantworten können:
  • Soll Ihr Bevollmächtigter Ihr Vermögen verwalten und alle Rechtsgeschäfte in diesem Zusammenhang, insbesondere Vermögens-, Steuer-, Renten-, Sozial-, Erb- und sonstige Rechtsangelegenheiten vornehmen dürfen?
  • Soll sich die Bevollmächtigung auch auf Grundstücksgeschäfte erstrecken, soll er etwa Ihr Haus verkaufen oder mit einer Hypothek belasten dürfen?
  • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Sie bei Banken, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern zu vertreten?
  • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Schenkungen vorzunehmen?
  • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, in Ihrem Namen mit sich selbst Rechtsgeschäfte abzuschließen?
  • Soll Ihr Bevollmächtigter berechtigt sein, Sie vor Gericht zu vertreten?
  • Soll die Vorsorgevollmacht eine amtliche Betreuung ausschließen?
  • Soll sich die Vorsorgevollmacht auch auf das Unternehmen oder Gesellschaftanteile erstrecken.

Sie sehen: Mit einer Vorsorgevollmacht sollte nur jemand bevollmächtigt werden, der Ihr vollstes Vertrauen verdient.
Zahlreiche Muster, Vorlagen, Formulare, Vordrucke und Textbausteine für Vorsorgevollmachten kursieren im Internet - wenige werden auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugschnitten sein!
Eine Vorsorgevollmacht sollte auf Ihre Bedürfnisse individuell zugeschnitten sein. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde ist Ihnen bei der Errichtung der Vorsorgevollmacht gerne behilflich.
Zur Vorsorgevollmacht in persönlichen - gesundheitlichen - Angelegenheiten
Zur Patientenverfügung (Patiententestament; Patientenbrief)

Wenn Sie Fachanwalt für Erbrecht, Dr. W. Buerstedde im Rahmen eines Mandantes beauftragen möchten, etwa um das Grundbuch beim Amtsgericht Bonn einzusehen, oder um mit dem gegnerischen Anwalt zu korrespondieren, oder um mit Banken oder Miterben zu verhandeln, so bedarf er auch einer Vollmacht. Die Vollmacht legitimiert dann den Rechtsanwalt zu entsprechendem handeln.
Vollmachten - damit andere für Sie handeln können
Zurück zum Seiteninhalt