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Vermogensverwaltung

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod
Wer bestimmt über das ererbte Vermögen des Kindes?
Die elterliche Sorge umfasst die Vermögenssorge.
Die Vermögenssorge umfasst Maßnahmen zur Erhaltung, Vermehrung und Verwertung des Vermögens des Kindes.

Als Erblasser können Sie das elterliche Vermögensrecht für Vermögensteile ausschließen, die aus Ihrem Nachlass stammen.
Gerade in den sog. Patchwork-Familien sind die Großeltern oder Eltern darauf bedacht, dass nicht der andere Elternteil (sei es der Stiefelternteil oder der in Trennung lebende bzw. geschiedene Elternteil) über das Vermögen des Kindes Zugriff auf das Erbe des Kindes hat.
Damit verfolgt die Entziehung des Vermögenssorgerechts einer oder beider Eltern der Sicherung der Vermögensverhältnisse des Kindes.
Wenn Sie das Vermögenssorgerecht nur einem Elternteil entzogen haben, so verwaltet automatisch der andere Elternteil das Vermögen.
Wenn Sie das Verwaltungsrecht für beide Elternteile ausschließen, muss ein Ergänzungspfleger eingesetzt werden.
Die Person des Pflegers können Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) bestimmen.

Vermögensfürsorge regeln!
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