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Bennenung eines Vormundes

Erbrecht-Infos > Vor dem Tod
Vormund ernennen!
Wird ein minderjährige Kinder elternlos, etwa aufgrund eines Verkehrsunfalls oder Krankheit, so erhält es einen Vormund.
Die Eltern können durch Verfügung von Todes wegen  (Testament oder Erbvertrag) den Vormund benennen.
Der Vormund hat dann die Aufgabe, sich um das Kind zu kümmern.

Musterbeispiel einer Verfügung zur Bestimmung eines Vormundes:
Wir benennen, falls unser minderjähriger Tochter, [Vorname, Nachname, geboren am ...] nach unserem Tod ohne gesetzlichen Vertreter ist, Herrn / Frau [Vorname, Nachname, geboren am  Kontaktdetails...]............ als Vormund.
Ist er/sie zur Übernahme der Vormundschaft nicht bereit oder nicht in der Lage, bestimmen wir ersatzweise Frau / Herrn . [Vorname, Nachname, geboren am  Kontaktdetails.............. zum Vormund.

Übernahme der Vormundschaft
Der auf Wunsch der Eltern durch das Vormundschaftsgericht bestimmte Vormund ist grundsätzlich verpflichtet, die Vormundschaft zu übernehmen, soweit kein Ablehnungsgrund besteht. Die Übernahme einer Vormundschaft kann unter anderem ablehnen
  • ein Elternteil, welcher zwei oder mehr noch nicht schulpflichtige Kinder überwiegend betreut oder glaubhaft macht, dass die ihm obliegende Fürsorge für die Familie die Ausübung des Amts besonders erschwert,
  • wer das 60. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer durch Krankheit oder Gebrechen verhindert ist, die Vormundschaft ordnungsgemäß zu führen.
Die Eltern können auch verfügen, wer zum Vormund nicht bestellt werden soll. Haben die Eltern einander widersprechende Anordnungen getroffen, so gilt die Anordnung des zuletzt verstorbenen Elternteils.
Weitere Infos und kostenlose Muster und Vorlagen finden Sie unter: www.vorsorgeordnung.de
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