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Erbschaftssteuer-Schweiz

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Steuerabkommen mit der Schweiz: Erbschaften erfasst!
Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz sollen künftig wie in Deutschland besteuert werden, vgl. den Gesetzentwurf vom 5. April 2012 (17/10059)
Die Schweizer Zahlstellen erheben dann eine Quellensteuer, die der deutschen Abgeltungsteuer (derzeit 25 Prozent) und dem deutschen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Abgeltungsteuer) entspricht.

Erbschaften werden von dem Abkommen erfasst.
Auf nach dem Inkrafttreten des Gesetzes anfallende Erbschaften soll eine Steuer von 50 Prozent erhoben werden.
Auch sei für die Vergangenheit ein Verfahren zur Nachversteuerung bisher unentdeckter unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz "auf Basis realistischer Annahmen in einem pauschalierenden massentauglichen Verfahren" vereinbart worden.
Für die Nachversteuerung wird das am 31. Dezember 2010 auf schweizerischen Konten oder Depots vorhandene Kapital zugrundegelegt. Die Nachversteuerung erfolgt druch die schweizerischer Behörden. Sie erfolgt pauschal und anonym durch eine Einmalzahlung. 
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