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Nachlassicherung

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Nachlasssicherung
Nachlasssicherung - häufig eine eilige Aufgabe
Nach einem Sterbefall kann die Sicherung des Nachlasses notwendig sein.

Sicherung des Nachlasses ist Aufgabe der vorläufigen Erben, des Testamentsvollstreckers, eines Bevollmächtigten, des Nachlassverwalters oder des Nachlasspflegers.

Eine Nachlasspflegschaft wird vom Nachlassgericht angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind oder Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft besteht und der Nachlass zu sichern ist.

Zuweilen wird auch die Polizei zur Sicherung des Nachlasses gerufen.

Typische Maßnahme zur Sicherung des Nachlasses des Nachlassgerichts beihnhalten die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverezichnisses und die Bestellung eines Nachlasspflegers.
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