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Vergütung

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Vergütung des Testamentsvollstreckers
Da die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers sehr umfangreich sein kann, sollte erwogen werden diesem eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.

Der Erblasser kann im Testament bestimmen, ob und wieviel der Testamentsvollstrecker als Vergütung erhalten soll.

Der Erblasser kann auch eine Vergütung verbieten. Dann erhält der Testamentsvollstreckers nichts für seine Tätigkeit. Dann wird der Testamentsvollstrecker aber möglicherweise das Amt des Testamentsvollstreckers nicht annehmen.

Wenn der Testamentsvollstrecker fehlt, fehlen die damit bezweckten Vorteile! Daher ist eine Vergütung des Testamentsvollstreckers häufig sinnvoll.


Nach diesen Vorschlägen werden neben einem fixen Vergütungsgrundbetrag variable Zuschläge für die einzelnen Tätigkeiten vorgesehen, damit die Vergütung der individuellen Arbeit und der Verantwortung des konkreten Falles angepasst werden kann, andererseits aber auch kalkulierbar bleibt.

Rechtsanwalt Dr. Buerstedde berät gerne bei der Beurteilung, ob die Vergütung für den Testamentsvollstrecker zutreffend beurteilt wurde.

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