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Bestattungsrecht

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Bestattungen in Bonn - Bestimmen Sie die Art und Weise Ihrer Bestattung
Grundsätzlich müssen alle menschlichen Leichen und Totgeburten bestattet werden (Bestattungszwang)Auch ein Kind, dessen Herz nach der Trennung vom Mutterleib geschlagen, dessen Nabelschnur pulsiert oder dessen natürliche Atmung eingesetzt hat, ist daher beizusetzen. Gleiches gilt für ein totgeborenes oder während der Geburt verstorbenes Kind, dessen Gewicht mindestens 500 Gramm beträgt. Fehlgeburten unterliegen nicht dem Bestattungszwang.
Haustiere dürfen nur auf Tierfriedhöfen begraben werden, ansonsten sind sie in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt oder im Krematorium eines Tierschutzvereins zu verbrennen. Für Haustiere aus Bonn bietet sich der Tierfriedhof - Bönnschenhof in Königswinter-Oberpleis an. Hier werden typischerweise Hunde, Katzen, aber auch Eidechsen, Sittiche, Ratten und Kaninchen beerdigt. Ziel ist die würdige Bestattung geliebter Tiere.
Der Bestattungszwang entspricht dem Beisetzungszwang für Aschenreste.

Bestattung, wie regeln?
Keine gute Idee ist es, die Art und Weise der Bestattung im Testament zu regeln. Das Nachlassgericht eröffnet nämlich ein Testament meist erst nach einigen Wochen. Dann ist der Verstorbene aber bereits bestattet. Stattdessen sollte der Erblasser eine Person des Vertrauens durch eine entsprechende Vollmacht ermächtigen (Bestattungsverfügung), die Beisetzung im gewünschten Sinn vorzunehmen.
Die Totenfürsorge umfasst die Art und Weise der Bestattung; sie erstreckt sich auf die Verwahrung der Leiche, die Vorbereitungshandlungen für die Bestattung bis hin zur Durchführung der Bestattung und der Bestattungsfeier, sowie der Auswahl des Grabsteins, der Grabgestaltung und der Grabpflege.
Wird das Recht der Totenfürsorge verletzt, kann der Totenfürsorgeberechtigte Schadensersatzansprüche, Beseitigungs- sowie Unterlassungsansprüche geltend machen.

Anordnungen des Verstorbenen
Hat der Verstorbene Anordnungen über den Ort und Art der Bestattung getroffen, zum Beispiel zur Lage der Grabstelle oder der Gestaltung des Grabmals, so sind diese grundsätzlich zu beachten.
Die Anordnungen können mündlich oder schriftlich, in einem Testament oder einem Bestattungsvertrag zum Ausdruck kommen. Empfehlenswert ist aus Beweisgründen und zur praktischen Durchführung der Anordnungen eine schriftliche Bestattungsverfügung.
Auf die Geschäftsfähigkeit des Verstorbenen kommt es grundsätzlich nicht an.


Anordnungen in einem Bestattungsvorsorgevertrag
Wer sich um die Totenfürsorge kümmern soll, kann auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden. Hier finden Sie nähere Ausführungen zum Bestattungsvorsorgevertrag.
Vertragspartner des Bestattungsvorsorgevertrages ist der Bestattungsunternehmer. Dabei trifft der Betroffene bereits zu Lebzeiten Verfügungen, über die Art und Weise der Bestattung mit dem Bestatter.
Anordnungen des Verstorbenen im Testament
Häufig trifft man Anordnungen zur Art und Weise der Bestattung und zur Grabpflege im Testament. Dabei wird häufig ein Erbe oder ein sonstiger "Freund" durch eine testamentarische Verfügung - meist eine Auflage - verpflichtet, für die Grabpflege zu sorgen.
Sollte der durch die Auflage Verpflichtete nicht auch zu dem Kreis der bestattungsberechtigten Personen gehören, so besteht die Gefahr, dass die Auflage (teilweise) nicht als wirksam angesehen wird, denn durch diese Auflage würde das Recht des ansonsten Totenfürsorgeberechtigten beschnitten.
Im Falle der Unwirksamkeit der Auflage dürften nur die Bestattungsberechtigten die Bestattung bzw. Grabpflege vornehmen, müssten sich aber an den Inhalt der Auflage halten. Dennoch würden dabei den durch die Auflage verpflichteten "Freund" die Bestattungskosten treffen. Diese unangenehme, unklare Situation kann man dadurch ausräumen, dass der Erblasser klar bestimmt, wer - alleiniger - Inhaber der Totenfürsorge sein soll, vgl. Bestattungsverfügung.

Die Stadt Bonn will Verstorbenen ohne Angehörige würdevoll bestatten, so die Presseerklärung vom 4.3.2011 über einen Ratsbeschluss. Verstorbene, für die niemand gefunden werden kann, der der Bestattungspflicht nachkommt, würden von der Stadt Bonn beigesetzt. Zu Bestattung gehören die Aufbahrung in einem Sarg aus Vollholz, eine Trauerfeier in der Trauerhalle sowie die Kremierung und Beisetzung in einem gekennzeichneten Grab.
Die Trauerfeier findet allerdings nur statt, wenn vorab nicht ausgeschlossen werden kann, dass jemand an der Beisetzung teilnimmt. Für die Bestattung Verstorbener ohne Angehörige werden aber auch - falls dokumentiert - die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt. Selbst wenn Sie also keine Angehörigen mehr haben, können Sie mit einer Bestattungsverfügung die Art und Weise Ihrer Bestattung regeln.
Die Änderung der Satzung für das Friedhofs- und Begräbniswesen soll jährliche Einsparungen von rund 46 000 Euro ergeben. Bislang gehörte zu einem Begräbnis von Verstorbenen ohne Angehörige die Körperbestattung in einem Reihengrab.

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