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Erbengemeinschaft vermeiden / auseinandersetzen

Erbrecht-Infos > Nach dem Tod > Erbengemeinschaft
Miterben - ein zweifelhaftes Vergüngen
Erben mehrere, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Gleichgültig ist dabei, ob die Erben aufgrund gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge (Testament) berufen wurden.
Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes.
Sie endet erst mit der Auseinandersetzung über den gesamten Nachlass oder durch Vereinigung aller Erbteile in der Hand eines Miterben.
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft (keine Bruchteilsgemeinschaft!).
Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen.

Rechtsanwalt Dr. Buerstedde kann Ihnen bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft behilflich sein:

  • Feststellung des Nachlasses
  • Grundbucheinsichten
  • Klärung ausgleichspflichtiger Zuwendungen
  • Verhandlung mit Miterben
  • Erarbeitung von Vergleichsvorschlägen
  • Entwurf udn Prüfung eines Erbauseinandersetzungsvertrages
  • Entwurf und Prüfung von Absichtungsvereinbarungen
  • Auffinden von Erben
  • Beantragung der Teilungsversteigerung

Sie sind Miterbe! Dann läßt sich Streit kaum vermeiden.
Zwischen Miterbengemeinschaft ist ein rechtlich schwierige Gesamthandsgemeinschaft.
Hoch umstritten ist etwa handeln kann: mit Mehrheit oder einstimmig.
Grundsätzlich kann die Erbengemeinschaft über einen Gegenstand des Nachlasses nur einstimmig verfügen.

Zahlreiche rechtliche Probleme entstehen etwa auch, wenn ein Miterbe die Wohnung des Erblasser nutzt. Ist zur Zahlung einer "Miete" verpflichtigt oder kann er umsonst wohnen, und dann gleichzeitig aber die Kosten der Erbengemeinschaft aufbürden?
Zum Glück kann jeder Miterbe auf Auseinandersetzung klagen... was auch in einer kost- und langwierigen Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung) enden kann..

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde berät Sie gerne bei Ihren rechtlichen Fragen zur Auseinandersetzung mit Ihren Miterben. Weitere Info zur Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung vom Erben-Anwalt.

Eine Erbengemeinschaft provoziert geradezu Streit und die Einschaltung von Anwälten, die dann als lachende Dritte den Nachlass verzehren! Bitte tun Sie Ihren Erben keine Erbengemeinschaft an!
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